ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung
gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Obst-Gemüse Krauß oHG und dem jeweiligen
Kunden durch Bestellungen des Kunden über Bestellformular, Fax, Telefon, Brief und/oder
Internet. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Bestellungen
dürfen vom Kunden nur in Auftrag gegeben werden, wenn der Kunde die AGB´s von der
Obst-Gemüse Krauß oHG anerkennt. Mit dem Absenden der Bestellung über das Internet
bestätigt der Kunde, dass er vor der Bestellung Kenntnis von den AGB´s genommen hat,
sowie den Inhalt derselben versteht und die AGB´s als alleinmaßgeblich für den
Vertragsabschluss anerkennt.
II. WIDERRUF
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 d, 355, 357 BGB oder Rücktrittsrecht steht dem Kunden nach
Vertragsabschluß nicht zu, da es sich gem. § 312 d BGB bei der bestellten Ware um
verderbliche Ware handelt.
III. PREISE
Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 7%. Irrtümer und
Preisänderungen behält sich die Obst-Gemüse Krauß oHG ausdrücklich vor.
IV. LIEFERUNG UND LEISTUNG
Die Lieferung des Obst und Gemüses erfolgt im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen und
Forchheim. Der Mindestbestellwert pro Lieferung Beträgt 25.00 €. Für jeden Korb berechnen
wir eine Leihgebühr von 5.00 €, die bei Rückgabe wieder erstattet werden. Eine Bestellung
außerhalb des Liefergebietes kann individuell verhandelt werden. Die Lieferungen
innerhalb des Liefergebietes erfolgen frei Haus. Die Lieferzeiten sind
Montags bis Donnerstags zwischen 8:00 – 16:00 Uhr. Die Lieferung erfolgt an die
von dem Kunden angegebene Lieferadresse.
V. GEWÄHRLEISTUNG / MÄNGEL / HAFTUNG
Die Obst-Gemüse Krauß oHG sichert zu, die bestellten Früchte entsprechend ihrer Eigenart
sorgfältig zu transportieren. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bestellung
vollständig, d.h. auf die Grammzahl der Früchte genau, erfüllt wird und pünktlich erfolgt. Bei
der Anlieferung der Früchte geht die Gefahr –im Falle einer Beschädigung der Ware- mit
Übergabe an der Lieferadresse an den Kunden bzw. den Empfänger über. Etwaige Mängel
oder Reklamationen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Auslieferung
der Früchte direkt beim Fahrer geltend gemacht werden, da es sich um verderbliche Ware
handelt. Eine etwaige Haftung der Obst-Gemüse Krauß oHG ist begrenzt auf den Warenwert,
es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der
Nichtabnahme der bestellten Ware ist die Obst-Gemüse Krauß oHG berechtigt, Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.
VI. ZAHLUNG
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung des bestellten Obst und
Gemüses erfolgt bar oder auf Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Übergabe der
bestellten Waren. Erneute Bestellungen sind erst dann möglich, wenn vorherige Bestellungen
ordnungsgemäß bezahlt wurden.
VII. VERTRÄGE UND KÜNDIGUNGSFRISTEN
Individuelle Ruhezeiten der regelmäßigen Obstlieferung können schriftlich oder elektronisch
vereinbart werden. Kündigungen sind immer schriftlich oder elektronisch auszusprechen.
Kündigungen können jederzeit ausgesprochen werden, vorzugsweise jedoch zum Monatsende.
VIII. DATENSCHUTZ
Die für die Bestellung angegebenen Daten des Kunden werden gespeichert und zum Zwecke
der Bestellabwicklung, Marketing und eventueller Bonitätsprüfung von der Obst-Gemüse
Krauß oHG genutzt. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Teledienstdatenschutzgesetz
und BundesdatenschutzG. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Alle
personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Auf die Rechtsverhältnisse Obst-Gemüse Krauß oHG und den Kunden findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Forchheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s den gestzlichen Regelungen widersprechen
oder unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des
Vertrages nicht. Die unwirksame Regelung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich
durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.